Meyer-Mews Lam Rotter Anwaltsbüro
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Gerichtlichen Ladungen und Ladungen durch die Staatsanwaltschaft müssen Sie folgen. Erscheinen Sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin droht ihnen im schlimmsten Fall die Verhaftung.

Sind Sie als Zeuge geladen, dann können Sie einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuziehen. Ggfs. kann das Gericht Ihnen auf Staatskosten einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beiordnen. Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte.

Wie Sie sich als Angeklagte/r oder als Zeugin oder Zeuge vor Gericht verhalten sollten können Sie unter Reden ist Silber – Schweigen ist Gold!  nachlesen.

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