Im Strafverfahren ist es unter
Umständen möglich, durch das
Gericht einen Anwalt als
Pflichtverteidiger beigeordnet zu
bekommen. In diesem Fall trägt die
Staatskasse die Anwaltskosten. Wir
beraten Sie gerne über eine
mögliche Beiordnung als
Pflichtverteidiger.
Wenn die Voraussetzungen einer
Pflichtverteidigung nicht vorliegen,
muss der Mandant die
Anwaltsgebühren bezahlen, welche
nach dem RVG berechnet werden.
Hier eine Beispielsberechnung für ein
eintägiges Verfahren beim Amtsgericht:
Telekommunikation
20,00 €
Vor dem Landgericht sind höhere
Gebühren fällig. Für ein eintägiges
Verfahren lägen diese beispielsweise bei
892,50 €.
Es handelt sich bei diesem Betrag um
die Mittelgebühr. Im jeweiligen Fall
können aber höhere oder niedrigere
Gebühren anfallen. Wir beraten Sie
gerne kostenfrei über die bei Ihnen
anfallenden Gebühren.
In Revisionsstrafsachen ist es
möglich, eine individuelle
Vergütungsvereinbarung zu treffen.
Für die Erstberatung in Strafsachen
erhebt unser Büro eine
Beratungsgebühr von 60,00 €. Diese
werden auf die Verfahrensgebühren
angerechet, wenn das Mandat
aufgenommen wird. Bitte bringen Sie
die Beratungsgebühr zu Ihrem
ersten Termin mit.
In Zivil- und
Verwaltungsrechtssachen ist es
unter Umständen möglich,
Prozesskostenhilfe durch das
Gericht bewilligt zu bekommen. In
diesem Fall müssen zunächst keine
Anwaltsgebühren aus eigener
Tasche gezahlt werden. Wir beraten
Sie gerne über eine mögliche
Prozessostenhilfe.
Für die Erstberatung in Zivil- und
Verwaltungsrechtssacen berechnen
wir ebenfalls eine Beratungsgebühr
von 60,00 €. Diese werden auf die
Verfahrensgebühren angerechet,
wenn das Mandat aufgenommen
wird. Bitte bringen Sie die
Beratungsgebühr zu Ihrem ersten
Termin mit.
Bitte Lassen Sie sich über die Höhe
der anfallenden Gebühren von uns
beraten. Diese können je nach
Rechtsgebiet, Einzelfall und Ihren
wirtschaftlichen Verhältnissen stark
variieren.