Literarisch-satirisches Glossar juristischer Begriffe
Advokaten, die 
Die Advokaten, die Bratenwender der Gesetze, die so lange die
Gesetze wenden und anwenden, bis ein Braten für sie dabei abfällt,
diese mögen noch so sehr streiten: ob die Gerichte öffentlich sein
sollen oder nicht; darüber sind sie sich einig, dass alle Gerichte gut
sein müssen und jeder von ihnen hat sein Leibgericht.
      Heinrich Heine
Advokat, der ordentliche
Der Mensch ohne historische und soziale Rankühnen, mehr gestanzt als
gezeugt, der gemeine Mann mit Universitätsbildung, kann einer wirklichen
Strafsache, dem Schlussakt vorausgegangener erbitterter Kämpfe, geistig
nicht beikommen.
Walther Rode
Akten, die
Akten, Vorakten, Vorarbeiten dienen auch dazu, die Beurteilung eines
Falles zu monopolisieren. Der Verwalter des Aktes ist der Herr der
Wahrheit; er schließt jeden Anderen vom Mitsprechen aus.
Walther Rode
Alibi, das 
Der misslungene Unschuldsbeweis wird nicht als Rettungsversuch des
Verzweifelten, nach keiner Richtung beweismachend, angesehen, sondern
als List des Übeltäters, der auch noch seine Richter betrügen will.
Walther Rode